AGB

Bootsverleih - Kanu & Kajak - Fährallee 19 – 12527 Berlin als Vermieter

§1 Abschluss des Mietvertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Mietvertrages unter Einbeziehung der Teilnahme – und Zahlungsbedingungen verbindlich an. Der Mietvertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch den Bootsverleih (Fährallee 19) oder ihrer Erfüllungsgehilfen zustande. Die Annahme bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und erfolgt in Form eines Bootsmietvertrages bzw. einer Buchungsbestätigung. Bei der Anmeldung mehrere Teilnehmer haftet der Anmelder hier neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern für alle vertraglichen Verpflichtungen. Die Anmeldung kann nur schriftlich und unter Verwendung des umseitigen Bootsmietvertrages erfolgen, eine Änderung im Vertrag bedarf der Schriftform.

§2 Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist der Mietpreis vollständig in bar zu bezahlen. Erfolgt eine Zahlung nicht rechtzeitig, ist der Bootsverleih (Fährallee 19) berechtigt, die Boote anderweitig zu vermieten. Eventuell schon geleistete Zahlungen werden dann mit der Stornogebühr, wie in §4 geregelt, verrechnet. Der Mieter verpflichtet sich zur Hinterlegung einer Kaution. Die Höhe der Kaution beträgt 150,00 Euro.

§3 Mietgegenstände
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Mietgegenstände in gebrauchstauglichem Zustand zu übergeben. Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. Er haftet für alle über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehende Beschädigung sowie den Verlust der Mietgegenstände.Werden die Mietgegenstände nicht zur vereinbarten Zeit zurück gegeben, sind für die Zeit der Überziehung, mindestens aber für einen weiteren Tag 150% des Mietpreises zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Der Mieter hat die Mietgegenstände in einem sauberen und trockenen Zustand zurückzugeben, werden die Mietgegenstände ungereinigt zurückgegeben, so kann der Vermieter eine Reinigungsgebühr von 15,00 Euro von der Kaution einbehalten, ohne einen Nachweis für die Höhe der Reinigungsgebühr erbringen zu müssen.

§4 Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Bootsverleih (Fährallee 19). Die Rücktrittserklärung obliegt dem Mieter. Bootsverleih (Fährallee 19) kann in diesem Fall angemessenen Ersatz für die getroffenen Buchungsvorkehrungen und allgemeine Aufwendungen verlangen:
bis 14 Tage vor Mietbeginn kostenfrei
bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
Die vorzeitige Rückgabe der Mietsachen berechtigt nicht zu einer teilweisen Erstattung des Mietpreises durch den Vermieter.

§5 Rücktritt des Vermieters
In den nachfolgenden Fällen ist der Bootsverleih (Fährallee 19) berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Tour den Mietvertrag zu kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Mieter in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, so dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere durch selbst herbeigeführte, das Bewusstsein beeinflussende Zustände, z.B. durch Alkohol- oder Drogenkonsum sowie nicht geleistete Zahlung des vollständigen Mietpreises. Bootsverleih (Fährallee 19) kann in diesem Fall Schadenersatz verlangen, mindestens jedoch in Höhe des vollständigen Mietpreises.

§6 Haftung
Der Mieter haftet gegenüber dem Bootsverleih (Fährallee 19) für sämtliche von ihm verursachten Schäden an den Mietgegenständen und gegenüber Dritten. Eine Haftung des Vermieters bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von im Eigentum oder im Besitz des Mieters stehenden Gegenständen ist ausgeschlossen. Im übrigen haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus Nichteinhaltung einer zugesicherten Eigenschaft oder arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung des Vermieters ist auf das doppelte des Mietpreises beschränkt.

§7 Fremdleistungen
Der Bootsverleih (Fährallee 19) haftet nicht für Leistungsstörungen durch Dritte (Hotels, Gaststätten, Busgesellschaften oder Vereine etc.) sowie insbesondere nicht für solche Leistungen, die durch den Bootsverleih (Fährallee 19) vermittelt werden, sowie für den Zustand von Ausrüstungen und Geräten, die nicht durch den Bootsverleih (Fährallee 19) bereitgestellt werden.

§8 Allgemeine Hinweise auf Gefahren im Wassersport
Alle Nutze von Wasserfahrzeugen sollten Schwimmer sein Das Tragen einer Schwimmweste wird dringend empfohlen, sie ist zum Boot kostenlos beim Bootsverleih (Fährallee 19) anzufordern. Die Nutzung der Mietsachen erfolgt auf eigene Gefahr, Bei herannahenden Unwettern ist sofort das nächstliegende Ufer anzufahren. Kanusport ist eine Natursportart, helfen Sie mit, dass unsere Kanureviere erhalten bleiben! Fahren Sie nicht in Schilfgürtel oder andere geschützte Uferzonen. Lassen Sie bitte keinen Müll in der Natur zurück. Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt sämtliche Auflagen. Benutzen Sie zum Anlanden nur dafür vorgesehene Plätze, zelten Sie nur an den dafür ausgewiesenen Platzen! Nur wenn sich jeder an diese Auflagen hält werden wir von weiteren Sperrungen unserer Seen und Flüsse verschont bleiben.

© by Kanu Kajak Fährallee 19 - 12527 Berlin